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   OLG Nürnberg, 09.01.2012 - 4 U 931/11   

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https://dejure.org/2012,8735
OLG Nürnberg, 09.01.2012 - 4 U 931/11 (https://dejure.org/2012,8735)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.01.2012 - 4 U 931/11 (https://dejure.org/2012,8735)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 4 U 931/11 (https://dejure.org/2012,8735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 166 Abs. 2 BGB; § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Wissenszurechnung unter Dienststellen desselben Finanzamtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung der Kenntnisse einzelner Sachgebiete des Finanzamts von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Wissenszurechnung der drohenden Zahlungsunfähigkeit zwischen verschiedenen Abteilungen des Finanzamts

  • zvi-online.de

    BGB § 166 Abs. 2; InsO § 133 Abs. 1 Satz 2
    Zur Wissenszurechnung der drohenden Zahlungsunfähigkeit zwischen verschiedenen Abteilungen des Finanzamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 166 Abs. 2; InsO § 133 Abs. 1 S. 2
    Zurechnung der Kenntnisse einzelner Sachgebiete des Finanzamts von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Insolvenzanfechtung, wenn andere Stelle des gleichen Finanzamtes drohende Insolvenz kennt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 1043
  • WM 2012, 1922
  • DÖV 2012, 572
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.02.2009 - IX ZR 62/08

    Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2012 - 4 U 931/11
    Daraus ergebe sich, dass die Rechtsprechung des BGH im Urteil vom 19.02.2009 (Az: IX ZR 62/08), dass institutionelle Gläubiger grundsätzlich bösgläubig seien, sich im Bereich des Geschäftszweigs der Insolvenzschuldnerin, eines Transportgewerbes nicht aufrecht erhalten lasse.

    Allerdings hat die Rechtsprechung institutionellen Gläubigern, die wie das Finanzamt im fiskalischen Allgemeininteresse die Entwicklung eines krisenbehafteten Unternehmens zu verfolgen haben, Beobachtungs- und Erkundigungspflichten auferlegt, die an besondere Umstände anknüpfen (BGHZ 180, 63 Rn 21 [zitiert nach juris]).

  • BFH, 20.06.1985 - IV R 114/82

    Bei Anwendung des § 173 AO 1977 ist Kenntnis der Veranlagungsstelle der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2012 - 4 U 931/11
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Wissenszurechnung (BFHE 102, 343; BFHE 93, 33; BFHE 143, 520), die der Senat für überzeugend hält, ist zwischen Dienststellen desselben Finanzamts, die organisatorisch, personell und nach ihren sachlichen Aufgaben getrennt arbeiten, eine Zurechnung aktenkundiger Tatsachen nur dann zulässig, wenn ein sachlich begründeter Anlass bestanden hat, diese Tatsachen einander mitzuteilen.

    Der Bundesfinanzhof hat deshalb für die Bereiche Prämienstelle/Veranlagungsstelle (BFHE 102, 343), Veranlagungsstelle/Lohnsteuerstelle (BFHE 143, 520) und Bewertungsstelle/Veranlagungsstelle (BFHE 186, 70) eine Zurechnung jeweils verneint.

  • BFH, 06.04.1971 - VI R 161/67

    Rückforderung von Wohnungsbau-Prämien - Kenntnis der Prämienstelle - Zurechnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2012 - 4 U 931/11
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Wissenszurechnung (BFHE 102, 343; BFHE 93, 33; BFHE 143, 520), die der Senat für überzeugend hält, ist zwischen Dienststellen desselben Finanzamts, die organisatorisch, personell und nach ihren sachlichen Aufgaben getrennt arbeiten, eine Zurechnung aktenkundiger Tatsachen nur dann zulässig, wenn ein sachlich begründeter Anlass bestanden hat, diese Tatsachen einander mitzuteilen.

    Der Bundesfinanzhof hat deshalb für die Bereiche Prämienstelle/Veranlagungsstelle (BFHE 102, 343), Veranlagungsstelle/Lohnsteuerstelle (BFHE 143, 520) und Bewertungsstelle/Veranlagungsstelle (BFHE 186, 70) eine Zurechnung jeweils verneint.

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2012 - 4 U 931/11
    Im Grundsatz kommt es vielmehr auf das Wissen des jeweils zuständigen Bediensteten der zuständigen Behörde an (BGH, Urteil vom 30.06.2011, MDR 2011, 1204 mwN).
  • BFH, 01.04.1998 - X R 150/95

    Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2012 - 4 U 931/11
    Der Bundesfinanzhof hat deshalb für die Bereiche Prämienstelle/Veranlagungsstelle (BFHE 102, 343), Veranlagungsstelle/Lohnsteuerstelle (BFHE 143, 520) und Bewertungsstelle/Veranlagungsstelle (BFHE 186, 70) eine Zurechnung jeweils verneint.
  • BFH, 21.06.1968 - VI R 135/66

    Steuerpflichtiger - Erklärung - Mangelnde Aufklärung des Finanzamts -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.2012 - 4 U 931/11
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Wissenszurechnung (BFHE 102, 343; BFHE 93, 33; BFHE 143, 520), die der Senat für überzeugend hält, ist zwischen Dienststellen desselben Finanzamts, die organisatorisch, personell und nach ihren sachlichen Aufgaben getrennt arbeiten, eine Zurechnung aktenkundiger Tatsachen nur dann zulässig, wenn ein sachlich begründeter Anlass bestanden hat, diese Tatsachen einander mitzuteilen.
  • VG Regensburg, 30.11.2017 - RN 5 K 17.185

    Vergabe eines Festzelts

    Vielmehr kann es unter bestimmten Voraussetzungen sogar zu einer Wissenszurechnung kommen, wenn sachlich begründeter Anlass bestanden hat, Tatsachen einander mitzuteilen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 09. Januar 2012 - 4 U 931/11 -, Rn. 16, juris).
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